Populismus und alternative Fakten (Straf-)Rechtswissenschaft in der Krise? Abschiedskolloquium für Walter Gropp, Arndt Sinn,Pierre Hauck,Michael Nagel,Liane Wörner, Editör, Mohr Siebeck, Stuttgart, ss.47-63, 2020
Die Kinderpornographie im türkischen Strafrecht wurde durch die türkische Strafrechtsreform im Jahre 2004–2005 erstmals als selbstständiges Delikt geregelt. Artikel 226 des türkischen StGB, in dem die Pornographiedelikte geregelt sind, enthält sechs verschiedene Delikte. Im Folgenden werden deren gesetzlichen Definitionen kurz wiedergegeben und die meist diskutierten Aspekte angesprochen.